Auswirkungen der Neuregelung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) auf die Kostenrechnung
Ab dem Januar 2018 steigt die Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro. Für viele Betriebe steigen dadurch rechnerisch die Kosten im Jahr der Anschaffung.