Was ist bei einer GMBH für den Betrieb von Güternah- und -fernverkehr §§ 3, 80 GüKG- zu beachten?
Nicht nur die Personenbeförderung ist genehmigungspflichtig (Personenbeförderungsgesetz). Auch der Güterkraftverkehr unterliegt der Erlaubnispflicht.
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Nicht nur die Personenbeförderung ist genehmigungspflichtig (Personenbeförderungsgesetz). Auch der Güterkraftverkehr unterliegt der Erlaubnispflicht.