Wieder eine Revision beim laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zurückgenommen
Nach Rücknahme der Revision darf die Targobank keinen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag mehr erheben!
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Nach Rücknahme der Revision darf die Targobank keinen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag mehr erheben!
Die Targobank nahm aus Angst vor einem BGH-Urteil ihre Revision zum “einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag” zurück. Damit ist das Berufungsurteil des LG Mönchengladbach rechtskräftig!