Nicht im EU-Ausland beantragte Familienleistungen können auf deutsches Kindergeld angerechnet werden
München/Berlin (DAV). Beantragt ein Elternteil im EU-Ausland keine Familienleistungen, auf die er in Deutschland Anspruch hat, können diese nicht gezahlten Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden. Die Eltern zogen …