Mediendesign-Studium nach kaufmännischer Ausbildung: kein Kindesunterhalt
(DAV). Entscheidet sich ein Kind nach einer Berufsausbildung, ein Studium anzuschließen, kann das für die Eltern bedeuten, dass sie weiterhin Kindesunterhalt zahlen. Allerdings gilt das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die …