Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht
Kolonnenspringen: Erhöhtes Haftungsrisiko Kolonnenspringen ist grundsätzlich nicht verboten. Aber: Wer sich nach und nach durch Überholmanöver in einer Autokolonne nach vorn arbeitet, ist trotzdem unter Umständen mitschuldig an einem Unfall …