Dürfen Mieter ukrainische Flüchtlinge aufnehmen? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Expterten der ERGO Group infomieren Mieter dürfen grundsätzlich ohne Einverständnis des Vermieters ukrainische Flüchtlinge aufnehmen. (Bildquelle: ERGO Group) Susanne G. aus Hannover: Ich höre überall, dass dringend Unterkünfte für die …