Arbeitgeber kann medizinischen Dienst (MdK) nicht „aus eigener Machtvollkommenheit“ einschalten
Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht Die Anweisung des Arbeitgebers an eine Arbeitnehmer „sich unverzüglich zwecks Untersuchung an den medizinischen Dienst Ihrer Krankenversicherung … zu wenden und …