Drogenkonsum rechtfertigt Kündigung
Auch ein möglicherweise nur einmaliger Drogenkonsum kann bei harten Drogen die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers rechtfertigen – Bundesarbeitsgericht vom 20.10.2016, 6 AZR 471/15
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Auch ein möglicherweise nur einmaliger Drogenkonsum kann bei harten Drogen die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers rechtfertigen – Bundesarbeitsgericht vom 20.10.2016, 6 AZR 471/15
ARAG Experten zum Verlust der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum Nach der Fahrerlaubnisverordnung liegt bei nachgewiesenem Konsum von so genannten harten Drogen, wie Amphetamin, Methamphetamin (Chrystal Meth), Kokain oder Heroin generell keine …