Neues Pauschalreiserecht ab 01.07.2018 – AGB müssen angepasst werden
Reiseunternehmen müssen handeln: Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie zum 01.07.2018 macht AGB-Anpassungen erforderlich.
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Reiseunternehmen müssen handeln: Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie zum 01.07.2018 macht AGB-Anpassungen erforderlich.