HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber die Optimierung des Rechtsrahmens bei Fernwärme
Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab -Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Schreiben über einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren.