Herausforderung Datenportabilität nach der europ. Datenschutzgrundverordnung
Mit der Umsetzung der europ. Datenschutzgrundverordnung ab dem 25.5.2018 haben Betroffene das Recht auf „Herausgabe“ und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten an andere Dienstleister.