Aktuelle Preiserhöhungen der Deutschen Post
(Bildquelle: Peggy_Marco) Ab dem 1. Januar 2025 erhöht die Deutsche Post die Portopreise für verschiedene Briefarten. Die neuen Preise gestalten sich wie folgt: Standardbrief (bis 20 g): Erhöhung von 85 …
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(Bildquelle: Peggy_Marco) Ab dem 1. Januar 2025 erhöht die Deutsche Post die Portopreise für verschiedene Briefarten. Die neuen Preise gestalten sich wie folgt: Standardbrief (bis 20 g): Erhöhung von 85 …
ARAG Experten über Shrinkflation und versteckte Preiserhöhungen Wenn die Schokoladentafel plötzlich kleiner wird und die Chipstüte weniger Knabberspaß bietet, dann ist das nicht nur ein böser Traum für Naschkatzen und …
Die Inflation ist zurück und stellt eine große Gefahr für Verbraucher, Staat und Unternehmen dar. Aber sie kann geschlagen werden. Preisexperte Hermann Simon erklärt, wie es gelingt – agil, konkret …
ARAG Experten geben leicht umsetzbare Tipps zum Gas sparen Die Preiserhöhung für Erdgas von über 70 Prozent zu Beginn des Jahres war erst der Anfang. Nun müssen Gaskunden mit einer …
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Mehr Lohn für Pflegekräfte +++ Mit der aktuellen Pflegereform, die das Kabinett am 2. Juni beschlossen hat, soll der Pflegeberuf attraktiver gemacht …
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Widerspruchsrecht bei Preiserhöhung +++ Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets – auch bei Erhöhungen unter fünf Prozent – ein Widerspruchsrecht. In …
Veröffentlichung der Kurzstudie zur aktuellen Lage im Energievertrieb München/Heidelberg, 21.11.2018 – Die Zeit der relativen Energiepreisstabilität ist vorüber. Die stark verteuerte Beschaffung von Strom und Gas erhöht den Druck auf …
Energiekosten belasten Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. EGRR-Vorstandsvorsitzender Gerfried Bohlen plädiert für gerechtere Umverteilung der Energiekosten. (Bildquelle: EGRR) Die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten, die EEG-Umlage, …
Stromanbieter müssen ihre Preiserhöhungen 6 Wochen vor Inkrafttreten ankündigen: Wer also zum 1. Januar die Preise anpassen will, musste seinen Kunden das bis Anfang dieser Woche mitteilen.
Verbraucher, die dieser Tage Post vom Energieversorger bekommen, müssen besonders aufmerksam sein. Jede Mitteilung kann eine Preiserhöhung enthalten, die zur Sonderkündigung berechtigt.