Prüfverordnung NRW für elektrische Anlagen in Sonderbauten
Laut der Prüfverordnung NRW ist für Sonderbauten die Prüfung technischer Anlagen durch Prüfsachverständige vorgesehen. Unter die Zuordnung Sonderbauten fallen zum Beispiel Krankenhäuser, allgemein- und berufsbildende Schulen, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Beherbergungs- und …