Die Räum- und Streupflicht – “ lästiges Schneeräumen“
Die gesetzliche Räum- und Streupflicht besagt, dass bei Schneefall zwischen ca. 7.00 Uhr und 20.00 Uhr geräumt und gestreut sein muss. Streusalz darf nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden.
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Die gesetzliche Räum- und Streupflicht besagt, dass bei Schneefall zwischen ca. 7.00 Uhr und 20.00 Uhr geräumt und gestreut sein muss. Streusalz darf nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden.
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