Ergänzungspfleger muss nicht sorgeberechtigtem Elternteil Auskunft geben
(DAV). Leben die Kinder nicht bei ihren Eltern und ist diesen das Sorgerecht teilweise entzogen, können sie trotzdem gegenüber dem Ergänzungspfleger Anspruch auf Auskunft über die „persönlichen Verhältnisse“ ihres Kindes …