Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen
Wer dann noch keinen Rauchmelder in seinen Wohnungen und Häusern montiert hat, verstößt gegen die Landesbauordnung NRW und riskiert Menschenleben.
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Wer dann noch keinen Rauchmelder in seinen Wohnungen und Häusern montiert hat, verstößt gegen die Landesbauordnung NRW und riskiert Menschenleben.