BVerfG: “Ewiges” Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist verfassungskonform

BVerfG: “Ewiges” Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist verfassungskonform http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html Das “ewige” Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.: 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15). GRP …

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