BFH bestätigt 2014: Piloten / Flugbegleiter können Reisekosten zum Einsatz steuerlich voll absetzen.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sind die Kosten einer Kabinenchefin für die Wege zum Heimatflughafen zu 100% als Werbungskosten abziehbar, also nicht nur die Entfernungspauschale (0,30EUR/km).