Zur sachgrundlosen Befristung aufgrund Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag kann die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses über eine Dauer von sechs Jahren erlauben, wobei neun Verlängerungen zulässig sind – BAG vom 26.10.2016, 7 AZR 58/16
Pressedatenbank für Pressemitteilungen, Nachrichten und Meldungen, Pressemeldungen, Firmennachrichten
Ein Tarifvertrag kann die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses über eine Dauer von sechs Jahren erlauben, wobei neun Verlängerungen zulässig sind – BAG vom 26.10.2016, 7 AZR 58/16