Warum bekommen insolvente Unternehmen in Eigenverwaltung keine Corona-Hilfen?
– Diese Unternehmen sind erfolgreich saniert und können fortgeführt werden
– Sie können ihre Verbindlichkeiten bedienen
– Sie sind keine Gefahr für die Volkswirtschaft
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– Diese Unternehmen sind erfolgreich saniert und können fortgeführt werden
– Sie können ihre Verbindlichkeiten bedienen
– Sie sind keine Gefahr für die Volkswirtschaft
Pforzheim, 01.08.2018: Nachdem am 28. Mai 2018 das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet wurde, wurde durch das Gericht der GmbH der Sachwalter Herr Rechtsanwalt Holger Blümle zur Seite gestellt. Das …