Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsprozess
Bei Bewerberdaten ist zusätzlich zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch §26 Abs. 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als relevante rechtliche Grundlage zu beachten.
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Bei Bewerberdaten ist zusätzlich zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch §26 Abs. 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als relevante rechtliche Grundlage zu beachten.