Gewerbeerlaubnis für Nicht-EU-Staatsbürger: Definitionen und Einschränkungen
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland ein Gewerbe gründen möchten, sind den Regularien der Gewerbeordnung (GewO) unterworfen.
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Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland ein Gewerbe gründen möchten, sind den Regularien der Gewerbeordnung (GewO) unterworfen.