Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterliegt höheren Anforderungen als die eines anderen Arbeitnehmers – Urteil des LAG Niedersachsen vom 29.10.2015, 1 Ca 547/13
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Die Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterliegt höheren Anforderungen als die eines anderen Arbeitnehmers – Urteil des LAG Niedersachsen vom 29.10.2015, 1 Ca 547/13