Es ist 5 vor 12 für Betriebe
Es ist fünf vor 12 Uhr für metallverarbeitende Betriebe – zumindest wenn es um die Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts (ASGW) für alveolengängige, also lungengängige Stäube geht.
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Es ist fünf vor 12 Uhr für metallverarbeitende Betriebe – zumindest wenn es um die Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts (ASGW) für alveolengängige, also lungengängige Stäube geht.
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