Krankenkassenbeiträge und Insolvenz
Krankenkassenbeiträge haben in der Insolvenz des Arbeitgebers eine besondere Bedeutung. Hierbei wird unterschieden zwischen dem sog. Arbeitnehmerbeitrag und dem Arbeitgeberbeitrag.
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Krankenkassenbeiträge haben in der Insolvenz des Arbeitgebers eine besondere Bedeutung. Hierbei wird unterschieden zwischen dem sog. Arbeitnehmerbeitrag und dem Arbeitgeberbeitrag.
Der Schuldner muss einer als vorsätzliche unerlaubte Handlung angemeldete Forderung voll umfänglich widersprechen. Insolvenzrecht Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Beschränkt sich der Widerspruch des Schuldners gegen eine als vorsätzliche unerlaubte Handlung angemeldete …