Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
Gesetzliche Regelungen für Mieter und Vermieter
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Gesetzliche Regelungen für Mieter und Vermieter
Gesetzliche Regelungen für Mieter und Vermieter „Gebrauchsüberlassung an Dritte“ (§ 540 BGB) nennt das Gesetz die Untervermietung einer Immobilie. Dabei überlässt ein Mieter einer anderen Person gegen Entgelt die Nutzung …
Wohnimmobilien-Spezialist Aigner Immobilien klärt auf
Wohnimmobilien-Spezialist Aigner Immobilien klärt auf Der Wohnraum in den Metropolen ist knapp. Da erscheint die zusätzliche Nutzung durch Untervermietung oft sinnvoll. Dazu bedarf es der Genehmigung des Vermieters – und …