Das neue Bauvertragsrecht 2018
Am 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Hierfür wird das Werkvertragsrecht im BGB um spezielle Regelungen hinsichtlich des Bauvertrags, des Bauträgervertrags, des Verbraucherbauvertrags sowie des Architekten- und Ingenieurvertrages ergänzt …