JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner
Aufbewahrung des „Fahrzeugscheins“ (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Fahrzeug bei Kfz-Diebstahl führt nicht zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers „Der Fahrzeugschein gehört nicht in Auto!“ – diesen in der Bevölkerung viel verbreiteten Satz …