Regeln für die Sicherheit an Straßenbaustellen
Seit 21.12.2018 ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ in Kraft. Sie definiert Maßnahmen, um Beschäftigte vor den Gefährdungen zu schützen, die vom fließenden Verkehr ausgehen. Das bedeutet …