Generelle Verkürzung der Verjährungsfrist in Haftungsklauseln ist unzulässig
Mit Urteil vom 22.09.2015 (Az.: II ZR 304/14) hat der BGH die generelle Verkürzung der Verjährungsfrist in einer, die Haftung regelnden Klausel in einem Emissionsprospekt, als unzulässig erklärt. Mit Urteil …