Personalberatung für Führungskräfte – Qualität ist gefragt
Die Berufsbezeichnung Personalberater ist nicht geschützt. Jeder, der sich dazu berufen fühlt, diese anspruchsvolle Tätigkeit auszuüben, darf sich entsprechend nennen und tätig werden.
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Die Berufsbezeichnung Personalberater ist nicht geschützt. Jeder, der sich dazu berufen fühlt, diese anspruchsvolle Tätigkeit auszuüben, darf sich entsprechend nennen und tätig werden.