Vogelschlag ist kein außergewöhnlicher Umstand (EuGH Urteil C-315/15 am 4.5.2017)
EuGH Generalanwalt Yves Bot hält Fluggesellschaften bei Kollision eines Vogel für haftungspflichtig bezüglich der Zahlung einer Flugentschädigung bei Flugverspätungen oder Flugannullierungen.