Fernabsatzgeschäft: Makler muss gesetzliches Widerrufsrecht beachten
Für Immobilienkäufer und -verkäufer besteht jetzt eine Möglichkeit, die Maklerkosten nachträglich einzusparen. Nämlich dann, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.
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Für Immobilienkäufer und -verkäufer besteht jetzt eine Möglichkeit, die Maklerkosten nachträglich einzusparen. Nämlich dann, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.