Transparenz und Analysen bilden beim Unternehmenskauf die Entscheidungsgrundlage
HAMBURG. Auch beim Unternehmenskauf ist nicht immer alles Gold was glänzt. „Was nützt zum Beispiel der Kauf eines CD-Produktionsbetriebs, wenn der Weg in der Speichertechnologie heute in eine ganz andere Richtung geht – und sind die Zahlen noch so glänzend“, stellt Thomas Salzmann heraus. Salzmann berät seine Kunden seit vielen Jahren erfolgreich bei Kaufoptionen und rät beim Unternehmenskauf zu einer fundierten Analyse, die die Bilanzen, die Mitarbeiter und die Zukunftsfähigkeit einer Geschäftsidee einbezieht. „Anhand der Zahlen eines Unternehmens können nur bedingt Rückschlüsse auf Management- und Personalkompetenzen sowie die Unternehmensstrategie gezogen werden. Marktkenntnis, Branchenwissen und Know-how in der Gewichtung all dieser Faktoren sind relevant, wenn der Unternehmenskauf tragfähig sein soll“, stellt der Finanzfachmann heraus.
Thomas Salzmann betrachtet bei Beratungen zu Unternehmenskäufen auch den Faktor Personal
„Das Personal in einem Unternehmen, seine Qualifikation, sein Engagement und seine Erfahrung sind neben den wirtschaftlichen Kennzahlen die tragenden Säulen einer erfolgreichen Unternehmenstransaktion“, betont Thomas Salzmann. Die Frage nach dem Umgang mit vorhandenem Personal ist also entscheidend und wird bei Unternehmenskäufen in Paragraph 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Um das Personal bei Unternehmensverkäufen zu schützen, hat der Gesetzgeber besondere Regelungen getroffen. In den meisten Fällen müssen Käufer die vorhandenen Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und dabei die bisher festgelegten Löhne und Gehälter zahlen. Kündigungen sind in diesem Fall ausgeschlossen, da bisherige Verträge weiterhin gültig sind. Plant der neue Inhaber, das Geschäft im Wesentlichen unverändert weiterzuführen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Unternehmenskauf Paragraph 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches unterliegt.
Wer verkauft, ist beim Unternehmenskauf ein entscheidender Faktor, stellt Thomas Salzmann heraus
Ein Unternehmenskauf ist – wie eine Neugründung – auch mit haftungsrechtlichen Fragen verbunden. So sollte beispielsweise generell mit dem Verkäufer ein Haftungsausschluss für Verbindlichkeiten vereinbart werden. Hilfestellung hierbei bieten die Finanzfachleute von Everto Beteiligungen. Hierbei muss zwischen dem Erwerb von einem Kaufmann und einem Nicht-Kaufmann unterschieden werden. Bei einem Nicht-Kaufmann ist das Risiko, dass Verbindlichkeiten automatisch übernommen werden, deutlich geringer. „Darüber hinaus kann die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots sinnvoll sein – besonders wenn der Veräußerer bereits neue Pläne ähnlicher Art schmiedet“, stellt Thomas Salzmann heraus. Ein Wettbewerbsverbot schließt die Durchführung eines ähnlichen oder gleichen Geschäftsvorhabens in der näheren Umgebung aus und verhindert dadurch eine potenzielle Abwanderung des bisherigen Kundenstamms. Ein solches Verbot erfordert jedoch eine Beschränkung auf ein zeitlich und räumlich angemessenes Maß.
Thomas Salzmann hat jahrelange Erfahrung in Unternehmensverkäufen. Er liefert das passgenaue Beratungspaket. Beim Unternehmenskauf geht es um Verhandlungsgeschick und um Fachkenntnisse, beides liefert Thomas Salzmann.
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