Tiere bei Hitze aus dem Auto befreien? – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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Tiere bei Hitze aus dem Auto befreien? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dass ein Hund bei Hitze hechelt, ist normal und kein Zeichen für eine Notsituation. (Bildquelle: ERGO Group)

Martin M. aus Wiesbaden:
Immer wieder höre ich, dass Hundebesitzer ihre Tiere im Sommer im Auto zurücklassen. Darf ich in so einem Fall die Scheibe einschlagen, um das Tier zu befreien?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Einige Hundebesitzer lassen auch im Hochsommer ihre Vierbeiner im Auto, um schnell eine Erledigung zu machen. Vielen ist nicht bewusst, dass sich das Autoinnere bereits innerhalb weniger Minuten – auch im Schatten – stark aufheizt. So ist es beispielsweise bereits nach zehn Minuten schon durchschnittlich sieben Grad wärmer als zuvor. Auch ein spaltbreit geöffnetes Fenster bietet wenig Abhilfe. Aber: Wer jetzt einfach die Scheibe einschlägt, um einem fremden Hund zu helfen, macht sich wegen Sachbeschädigung strafbar und muss den Schaden bezahlen. Die Beschädigung fremden Eigentums ist nur dann gerechtfertigt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und der Hund in akuter Lebensgefahr ist. Wer einen offenbar unter Hitze leidenden Hund in einem Auto sieht, sollte also zunächst versuchen, den Besitzer zu finden. Dabei können zum Beispiel Durchsagen in umliegenden Geschäften helfen. Ist er unauffindbar, gilt es, die Polizei zu verständigen. Einen eigenen Befreiungsversuch nur starten, wenn der Halter nicht auffindbar ist, die Polizei auf sich warten lässt und das Tier zum Beispiel Anzeichen eines Hitzschlages wie apathisches Herumliegen, glasige Augen oder Gleichgewichtsstörungen zeigt. Wichtig: Dass ein Hund bei Hitze hechelt, ist normal und kein Zeichen für eine Notsituation. Wer sich zu einer Rettung entschließt, sollte die Ausgangslage und die Aktion an sich umfassend dokumentieren. Dafür zum Beispiel Passanten bitten, die Situation mit dem Handy zu fotografieren oder zu filmen, um später Beweismaterial zu haben. Außerdem sollte der Retter den Grad der Sachbeschädigung möglichst klein halten: Deshalb zunächst prüfen, ob Fenster oder Türen leicht zu öffnen sind. Ist dies nicht möglich und verschlechtert sich die Lage des Tieres, darf er als letztes Mittel ein Fenster einschlagen. Dies sollte vorsichtig geschehen, um nicht sich selbst oder den Hund durch Glassplitter zu verletzen. Nach der Befreiung dem Vierbeiner umgehend etwas zu trinken geben und den Körper wenn möglich zur Kühlung mit Wasser befeuchten.
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