Prüfsiegel sollen Transparenz bei Qualitätsstandards gewährleisten.
Über 400 Prüfsiegel, Testurteile und andere Kennzeichnungsmerkmale gibt es in Deutschland. Gekennzeichnete Produkte versprechen hohe Qualitätsstandards. Doch wie hoch ist der Stellenwert eines Prüfsiegels, wenn es viele unterschiedliche Institute gibt? Dient das Siegel eher den Werbezwecken der Hersteller oder tatsächlich der transparenten Verbraucherinformation? ARAG Experten geben Auskunft und berichten vom Tierwohl-Label, der neuesten Siegel-Erfindung für unsere Lebensmittel.
Neu! Das Tierwohl-Label
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat jetzt ein neues Label angekündigt. Auf weißem Grund des sechseckigen Logos prangt ein schwarzer Stern – „Mehr Tierwohl“ steht darüber. Dieses neue Label soll Fleisch und Fleischprodukte zieren, bei deren Herstellung es den Tieren – zumindest bis zur ihrer unweigerlichen Schlachtung – besser ging, als dies die gesetzlichen Haltungsbestimmungen vorgeben. Ähnlich wie die Legehennenhaltung, die in der ersten Kennzahl des Stempels auf dem Ei ausgewiesen wird (0-bio, 1-Freilandhaltung, 2-Bodenhaltung, 3-Käfighaltung), soll das neue Siegel glückliche Fleischlieferanten ausweisen. So kann der Verbraucher unabhängig von der Futterqualität dafür sorgen, dass sein Schnitzel vor dem Verzehr ausreichend Frischluft und buntes Spielzeug im Stall vorgefunden hat. Auf die Ladentheken kommen dürfte das Label laut Bundesministerium im nächsten oder übernächsten Jahr. Den Anfang machen Schweinefleisch-Produkte, Geflügel soll folgen. Geplant sind eine erste Stufe mit einem Stern und eine zweite mit weitergehenden Tierwohl-Anforderungen. Nutzen können Anbieter das Logo freiwillig. Verankert werden soll es aber gesetzlich, auch Kontrollen gehören dazu. Die genauen Kriterien sind laut ARAG Experten aber noch festzulegen.
Unterscheidung von Kennzeichnungen
Prüfzeichen, Gütezeichen, Test-Label, Eigenmarken, Umwelt- oder Regionalzeichen – unterschiedliche Produkte fordern unterschiedliche Klassifizierungen und alle versprechen bzw. suggerieren Qualität. Wer allerdings auf Nummer sicher gehen möchte, dass sein Fleisch wirklich „bio“ und sein Kindersitz „Bester seiner Klasse“ ist, sollte den Auszeichnungen unabhängiger und bewährter Institute vertrauen. An einem Stiftung-Warentest- oder TÜV-Urteil ist in der Regel nichts auszusetzen. Bei Unsicherheiten aufgrund unbekannter Auszeichnungen sollte vor dem Erwerb des entsprechenden Produkts besser recherchiert werden. Auch sollte beachtet werden, dass nicht jede Auszeichnung auf ein besonders hochwertiges Produkt hinweist. Beim bekannten Siegel „Geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen) beispielsweise wird lediglich attestiert, dass das Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitgesetzes entspricht. Die Qualität – sprich die Lebensdauer – wird nicht getestet.
Lebensmittel – bio und öko
Hauptsache „bio“ oder „öko“ – das denken sich auch die Hersteller, Verkäufer oder Importeure von Lebensmitteln. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die entsprechenden Plaketten begehrt sind. Denn nur wer auch tatsächlich von staatlichen Kontrollstellen als „bio“ eingestuft wurde, darf damit werben und das entsprechende Siegel (deutsches und/oder europäisches Biosiegel) tragen. Noch mehr „bio“-Kriterien als der Staat fordern die privaten Biolabel wie Bioland, Demeter oder Naturland. Auch diese lassen sich von den zertifizierten Kontrollstellen testen. Dabei setzt aber jedes Label andere Schwerpunkte, welche wiederum nach den eigenen Interessen ausgewählt werden können. Nicht zertifizierte Betriebe werben gern mit Begrifflichkeiten wie „artgerechte Haltung“ oder „kontrollierter Anbau“. Da diese Bezeichnungen nicht geschützt sind, ist hier die Richtigkeit nicht zu gewährleisten.
Andere Branchen und Siegel
Ob „Fairtrade“ bei Kaffee, der „Blaue Engel“ bei Duschgel oder „Spiel-gut-Siegel“ bei Spielwaren – jede Branche hat eigene, aber auch übergreifende Siegel. Dementsprechend schwierig ist es, den Label-Dschungel zu durchschauen. Handelt es sich nicht um staatlich geprüfte oder als vertrauensvoll eingestufte Kennzeichnungen, können Verbraucherschutzorganisationen häufig Auskunft über die Qualität einer entsprechenden Kennzeichnung geben.
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