Tipps für duale Studenten zur Steuererklärung

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Als dualer Student Steuererklärung einreichen. Der große Vorteil des dualen Studiums ist das Gehalt der regelmäßigen Arbeitsstätte. Die Kehrseite der Medaille: Wer Geld verdient, muss Steuern zahlen.

BildWas kann ein Student im dualen Studium absetzen?
Wer auf dualer Basis studiert, verbindet die Praxis des Berufs mit der Theorie an der Universität. Für den praktischen Teil erhalten die Studierenden ein zu versteuerndes Einkommen. Im Gegenzug können sie alle Aufwendungen abziehen, die zur Erzielung einer steuerpflichtigen Entlohnung erforderlich sind, beispielsweise Werbungskosten. Reisekosten werden als Werbungskosten erfasst.

Die Ausgaben die ein dualer Student in der Steuererklärung absetzen kann beschränken sich nicht ausdrücklich auf das im praktischen Teil investierte Geld. Jeder Cent, der für die Hochschulbildung ausgegeben wurde, d. h. der theoretische Anteil, kann auf diese Weise ebenfalls abgezogen werden.

Ein dualer Student, der Steuern zahlt, kann beispielsweise Folgendes absetzen:

Büroausstattung
Fahrten zum Arbeitsplatz
Übernachtungskosten
Wichtige Literatur
Unterricht oder bezahlte Lektionen
Wie viel Geld kann ein dualer Student in der Steuererklärung abziehen?
Die Höhe der einkommensabhängigen Aufwendungen, die sich absetzen lassen, ist grundsätzlich nicht begrenzt. Es gibt jedoch bestimmte Pauschalbeträge, bei denen man bleiben muss. Beispielsweise müssen Fahrten mit 30 Cent pro Kilometer abgerechnet werden, damit Sie die genauen Kosten nicht berechnen müssen. Bei der Bezahlung von Mahlzeiten kann ein Pauschalbetrag von sechs Euro abgezogen werden.

Unter ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V. können sie den gesamten Artikel lesen.
Alle Informationen rund um den Verein und Berthold Schadek finden Sie auf der “Der Verein” Seite.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschland

fon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.de

“Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.”

Pressekontakt:

ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz

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PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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