Wenn Kinder ihre Freunde in den Urlaub mitnehmen…
Familienurlaube sind oft anstrengend: Während die Eltern am Strand Erholung suchen oder die Kultur des Urlaubslandes erkunden möchten, trauert der Nachwuchs den Freunden zuhause nach. Und nicht immer finden die Kinder am Urlaubsort Anschluss. Warum also nicht gleich eine Freundin oder einen Freund mitnehmen? Welche Formalitäten die Reise-Eltern vorab unbedingt klären sollten, fasst Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung) zusammen.
Eine Reise mit dem besten Freund oder der besten Freundin ist für viele Kinder ein unvergessliches Erlebnis. Und die Eltern genießen einen entspannten Urlaub mit zufriedenem Nachwuchs. Allerdings sollten sowohl die Eltern des mitreisenden Kindes als auch die Reise-Eltern folgendes beachten:
Reisepass, Personalausweis, Reiseantrag: Was muss mit?
Abhängig vom Reiseziel und Alter benötigt das mitreisende Kind einen gültigen Kinderreisepass oder einen Personalausweis. Geht es zum Beispiel in die USA, brauchen Kinder unter acht Jahren auf jeden Fall zusätzlich ein Visum. Auch bei älteren Kindern gibt es einige Gründe, die ein Visum nötig machen. Welche das sind, darüber informiert das Auswärtige Amt auf www.auswaertiges-amt.de. Einen weiteren wichtigen Hinweis liefert die ERV Reiseexpertin: „Besitzt das Freundeskind zwei Staatsangehörigkeiten, gilt: Ausreise aus und Einreise nach Deutschland nur mit dem deutschen Reisepass!“ Führt der Urlaub in das Land, dessen Staatsangehörigkeit das Kind ebenfalls besitzt, braucht es für die Ein- und Ausreise dort das nationale Dokument des Staates. Das Kind muss also beide Reisedokumente mitnehmen.
Sicherheit für alle: eine Vollmacht
Wer neben den eigenen Kindern noch deren minderjährige Freunde mit in den Urlaub nimmt, könnte bereits an der Grenze Schwierigkeiten bekommen: Reist das Kind freiwillig mit oder wird es entführt? „Eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten des mitreisenden Kindes hilft, solche unangenehmen Situationen zu vermeiden“, empfiehlt Birgit Dreyer. Idealerweise enthält die Vollmacht auch eine Erlaubnis, das Kind im Notfall ärztlich behandeln zu lassen. Das erspart im Fall der Fälle langwierige Telefonate zwischen Eltern und Ärzten vor Ort. Abhängig vom Reiseland sollte die Vollmacht in der Landessprache ausgestellt und von einem Notar beglaubigt sein. Ob das für das gewählte Reiseziel notwendig ist, können Eltern beim örtlichen deutschen Konsulat erfahren.
Schutz bei Krankheit im Urlaub
Wichtig ist eine Reisekrankenversicherung – sowohl für die Familie als auch für das Freundeskind. Zwar sind Reisende in europäischen Ländern grundsätzlich mit der European Health Insurance Card abgesichert. Diese Karte stellt die gesetzliche Krankenversicherung aus. „Sie ist jedoch nur gültig in Ländern der EU oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht“, warnt Birgit Dreyer. Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ausschließlich die Gebühren, die auch in Deutschland angefallen wären. Die Kosten für einen Rücktransport zahlt sie nicht. „Dabei hilft kranken Kindern gerade die häusliche und familiäre Umgebung bei der Genesung“, so die Reiseexpertin. Eine gute Reisekrankenversicherung dagegen übernimmt die Ausgaben für einen Krankenrücktransport – nicht nur aus medizinisch notwendigen Gründen, sondern auch, wenn eine Rückkehr nach Hause medizinisch sinnvoll ist und Kindern ein schnelleres Gesundwerden ermöglicht. Wichtig: Schließen Familien speziell für den Zeitraum der geplanten Reise eine Familien-Reisekrankenversicherung ab, ist das mitreisende Freundeskind ebenfalls abgesichert. Doch nicht nur die Kinder können im Urlaub erkranken. Wer sorgt für sie, wenn Eltern die mitreisenden Kinder im Urlaub wegen einer eigenen Erkrankung nicht mehr betreuen können? Dann gilt: „Die ERV organisiert und zahlt in diesem Fall die Rückreise von Kindern bis zu 18 Jahren“, erläutert die ERV Expertin. Alternativ kümmert sie sich um die Hin- und Rückreise einer nahestehenden Person wie etwa der Oma aus der Heimat. Damit es allen Reisenden bald wieder besser geht!
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Kurzfassung:
Familienurlaub mit Freundeskind
Tipps für die Reise
– Welche Reisedokumente müssen mit in den Urlaub?
– Brauchen Eltern eine Vollmacht für das mitreisende Freundeskind?
– Wie schützen sich Eltern und Kinder bei Krankheit im Urlaub?
Eine Reise mit dem besten Freund oder der besten Freundin ist für viele Kinder ein unvergessliches Erlebnis. Allerdings sollten sowohl die Eltern des mitreisenden Kindes als auch die Reise-Eltern einiges beachten: Abhängig vom Reiseziel und Alter benötigt das mitreisende Kind einen gültigen Kinderreisepass oder einen Personalausweis. Geht es zum Beispiel in die USA, brauchen Kinder unter acht Jahren auf jeden Fall zusätzlich ein Visum. Einen weiteren wichtigen Hinweis liefert die ERV Reiseexpertin: „Besitzt das Freundeskind zwei Staatsangehörigkeiten, gilt: Ausreise aus und Einreise nach Deutschland nur mit dem deutschen Reisepass!“ Wer neben den eigenen Kindern noch deren minderjährige Freunde mit in den Urlaub nimmt, könnte bereits an der Grenze Schwierigkeiten bekommen: Reist das Kind freiwillig mit oder wird es entführt? „Eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten des mitreisenden Kindes hilft, solche unangenehmen Situationen zu vermeiden“, empfiehlt Birgit Dreyer. Idealerweise enthält die Vollmacht auch eine Erlaubnis, das Kind im Notfall ärztlich behandeln zu lassen. Wichtig ist auch eine Reisekrankenversicherung – sowohl für die Familie als auch für das Freundeskind. Zwar sind Reisende in europäischen Ländern grundsätzlich mit der European Health Insurance Card abgesichert. „Sie ist jedoch nur gültig in Ländern der EU oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht“, warnt Birgit Dreyer. Und: Die Kosten für einen Rücktransport zahlt sie nicht. Eine gute Reisekrankenversicherung dagegen übernimmt die Ausgaben für einen Krankenrücktransport – nicht nur aus medizinisch notwendigen Gründen, sondern auch, wenn eine Rückkehr nach Hause medizinisch sinnvoll ist und Kindern ein schnelleres Gesundwerden ermöglicht. Wichtig: Schließen Familien speziell für den Zeitraum einer geplanten Reise eine Familien-Reisekrankenversicherung ab, ist das mitreisende Freundeskind ebenfalls abgesichert.
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