Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Stuttgart – vom 08. Juni 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Rechtsseitige Hemiparese nach 40 Embolisationen, 50.000,00 Euro, LG Stuttgart, Az.: 20 O 358/15
Chronologie:
Der vormals minderjährige Kläger begab sich ab 2007 aufgrund von Gefäßmissbildungen in die Behandlung bei der Beklagten. Im Monatsrhythmus erfolgten Embolisationsbehandlungen. Ab Mai 2010 kam es aufgrund dieser Behandlungen u.a. zu einer rechtsseitigen Bewegungsstörung. Seither unterliegt der Kläger einem GdB von 90.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat den Sachverhalt umfassend gewürdigt und hat dabei im Ergebnis festgestellt, dass die zahlreichen Embolisationen zu hinterfragen seien. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über pauschal 50.000,- Euro vorgeschlagen, der noch widerrufen werden kann.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur selten holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen keine fachmedizinischen Sachverständigengutachten ein. Dieser Fall stellt sich daher als Ausnahmefall dar. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände hat das Gericht die Höhe der Gesamtabfindung berechnet, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.
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