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Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10.09.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Entlassung aus stationärer Behandlung trotz erhöhter CRP-Werte, OLG Karlsruhe, Az.: 7 U 126/16
Chronologie:
Der Kläger begab sich in die Klinik der Beklagten, wo ein Tumor im Bereich des Colon ascendens entfernt wurde. Nach etwa zweiwöchiger stationärer Behandlung entließen ihn die Mediziner, obwohl noch erhöhte Entzündungswerte vorlagen. Einige Tage später wurde er mit starken Schmerzen im rechten Unterbauch notfallmäßig wieder aufgenommen und ein superinfiziertes Hämatom operativ behandelt.
Verfahren:
Mit dem Vorfall war zuvor bereits das Landgericht Mannheim befasst gewesen und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen (Az.: 5 O 6/15). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Nach erneuter umfangreicher Beweisaufnahme durch den OLG-Senat kam dieser zu dem Ergebnis, dass die Entlassung aus der Klinik trotz bestehender erhöhter Entzündungswerte nicht lege artis erfolgte und verurteilte die Beklagte insgesamt zu einer Zahlung im vierstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Weil der OLG-Senat lediglich eine Behandlungsverzögerung feststellte, die zu unnötigen Schmerzen führte, fällt das zugesprochene Schmerzensgeld eher gering aus. Weitere Folgeschäden sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an. Zumindest hat der Kläger mit der Berufung einen Teilerfolg erzielt, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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