Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:
Landgericht Gießen vom 07.11.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Schädigung des Nervus facialis mit Hypästhesie, LG Gießen, Az.: 5 O 375/15
Chronologie:
Die Klägerin stellte sich in 2013 bei ihrem Zahnarzt zwecks Extraktion der Zähne 34/35 und Implantatsetzung vor. Postoperativ bemerkte sie, dass ihre Unterlippe herunter hing. Es wurde eine Hypästhesie des Nervus facialis diagnostiziert und eine Behandlung in einer Mund-Kieferchirurgie erforderlich. Die Klägerin wirft dem Beklagten unter anderem Aufklärungsfehler vor.
Verfahren:
Das Landgericht Gießen hat den Vorfall mittels eines Sachverständigen für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie überprüfen lassen. Im Ergebnis war dem Dentisten zumindest der Aufklärungspflichtverstoß vorzuwerfen, so dass das Gericht den Parteien einen Vergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich vorschlug.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Bereich des Zahnarztrechtes ist immer zwischen den dienstvertraglichen Leistungen des Zahnarztes und den werkvertraglichen Leistungen von zuarbeitenden Stellen zu unterscheiden. Die Rechtsfolgen richten sich dann jeweils danach, welcher Seite der Vorwurf gemacht wird, bemerkt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
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