TOP – Anwälte Ciper & Coll., Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Kleve!

WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
KREDIT.DE

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Kleve – vom 27. April 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Inkomplette Querschnittslähmung, ca. 600.000,- Euro, LG Kleve, Az.: 2 O 355/12

Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund chronischer Schmerzen im Brustbereich in die Klinik der Beklagten. Dort wurde ihm ein Kathetersystem eingesetzt, das wieder kurze Zeit später entfernt werden sollte. Dieses System führte zu einer Entzündung der Brustwirbelsäule. Es trat eine inkomplette Querschnittslähmung ein.

Verfahren:
Dem Kläger wurde für diese Sache bereits in einem Vorprozess ein Schmerzensgeld von 125.000,- zugesprochen. Weiterhin wurde festgestellt, dass ihm sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen seien. Die Prozessvertreter traten daraufhin mit dem Versicherer der Beklagten in Verhandlungen ein. Dieser war jedoch lediglich bereit, weitere 50.000,- Euro zu zahlen. Die nunmehr befasste Kammer des LG Kleve stellte nach umfassender Beweiswürdigung fest, dass diese Summe völlig untersetzt ist und riet der Beklagtenseite zur Zahlung von 450.000,- Euro an. Insgesamt beliefe sich die Regulierungssumme sodann auf 575.000,- Euro. Beide Seiten können noch widerrufen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch diese Angelegenheit ist ein Paradebeispiel für die Regulierungsunwilligkeit der Versicherungswirtschaft, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest. Der streitgegenständliche Vorfall liegt rund acht Jahre zurück! Lediglich mittels gerichtlicher Hilfe konnte und kann der Haftpflichtversicherer dazu gebracht werden, sich seiner Verantwortung zu stellen und dem schwer geschädigten Patienten einen angemessenen Ausgleich für seinen erlittenen Schaden zu zahlen. Bedauerlich, aber in Deutschland kein Ausnahmefall. Im übrigen musste sich der Kläger auch noch mit seiner eigenen Rechtsschutzversicherung juristisch auseinander setzen, die nur auf massiven Druck der Prozessvertreter des Klägers zumindest teilweise einknickten. Hier sind Rechtsprechung und Politik gefordert, diesem Gebaren der Versicherer einmal Einhalt zu gebieten.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Auswahl des vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf vier Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Rechtsgebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Erfolgsstatistik

Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualifikation der Kanzlei schließen als beispielsweise lediglich ein gutes dutzend.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel “Fachanwalt für Medizinrecht” tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Ortsnähe

Es liegt bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Patient aus Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: