Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Leipzig – vom 11. August 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Verdachtsdiagnose einer zerebralen Metastasierung, 35.000,- Euro, LG Leipzig, Az.: 08 O 2913/13
Chronologie:
Die Klägerin erkrankte in 2009 an einem Lungenkarzinom. Mitte 2013 erlitt sie einen körperlichen Zusammenbruch und wurde in die Klinik der Beklagten eingeliefert. Dort diagnostizierten die Ärzte eine progrediente Hirndrucksymptomatik bei Verdacht auf erneute zerebrale Metastasierung. Aufgrund der Diagnose erhielt die Klägerin u.a. das Medikament Dexamethason und sie sollte immobilisiert werden.
Verfahren:
Das vom Landgericht Leipzig eingeholte fachonkologische Gutachten bestätigte eindeutig, dass die erstellte Diagnose unrichtig war. Eine MRT-Bildgebung wurde verabsäumt, die Therapie mit Dexamethason war nicht indiziert und das Auftreten einer Steroid-induzierten Myopathie hätte vermieden werden können. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über pauschal 35.000,- Euro angeraten. Da der Vergleich nicht zustande kam, hat das Gericht die Beklagte sodann zur Zahlung von 30.000,- Euro Schmerzensgeld, nebst Zinsen verurteilt. Zudem stellte es fest, dass die Beklagte auch alle materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen habe.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Trotz der Eindeutigkeit der Fehler war der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die Allianz Versicherung, vorgerichtlich nicht zu einer Regulierung bereit gewesen. In einem Schreiben vom 5. November 2014 heißt es u.a.: „Ein Fehlverhalten unserer VN können wir nicht erkennen.“ Zumindest erkannten dieses Fehlverhalten der versierte Gutachter einer Universitätsklinik, den das Gericht involviert hat, sowie das Landgericht Leipzig. Und nur darauf kommt es an, nicht indes auf die Ansicht eines Versicherers, stellt Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM fest.
Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:
1. Kompetenz
Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.
2. Qualifizierung
Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.
3. Fachanwaltschaft
Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.
4. Teamarbeit
Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.
5. Ortsnähe
Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z.B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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