Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Koblenz – vom 28. Juni 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhaft vorgenommene Abrasio mit Nachblutungen, LG Koblenz, Az. 10 O 37/12
Chronologie:
Nachdem die Klägerin in 2009 ein positives Ergebnis eines Schwangerschaftstestes erzielte, begab sie sich in die Behandlung beim Beklagten. Dieser konnte eine Schwangerschaft jedoch nicht eindeutig bestätigen und nahm eine Abrasio vor. Es kam zu Nachblutungen. In 2010 wurde die Tochter der Klägerin geboren.
Verfahren:
Das Landgericht Koblenz ließ den Vorfall mittels eines gynäkologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Im Ergebnis kam der Gutachter dazu, dass dem Beklagten ein Behandlungsfehler vorzuwerfen sei, weil er die Abrasio sofort durchführte, ohne zuvor einen Bluttest gemacht zu haben. Das Gericht schlug den Parteien sodann einen Vergleich vor. Der Streitwert liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Mit Anschreiben vom 5. September 2011 hatte der Versicherer des Beklagten, die Zurich Insurance mit Sitz in Bonn, eine Haftungsanerkennung noch abgelehnt. Daraufhin musste die Patientin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki. In der Anwaltschaft wird das Regulierungsverhalten dieses Haftpflichtversicherers, der bundesweit zahlreiche Krankenhäuser und Mediziner versichert, schon seit langem kritisch hinterfragt. Es ist bedauerlich, dass Versicherer auch in klaren und eindeutigen Angelegenheiten einen in seiner Gesundheit schwer betroffenen Patienten oft auch noch in ein zermürbendes Gerichtsverfahren hineindrängt. Hier sind Politik und Rechtsprechung gefordert, derartigen Regulierungsverweigerungspraktiken angemessen zu begegnen.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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