Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Wiesbaden – vom 24. August 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Laparotomie führt zu Dünndarmileus aufgrund vergessenen Bauchtuches, LG Wiesbaden, Az.: 3 O 174/14
Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund von akuten Schmerzen im rechten Unterbauch in die Behandlung der Beklagten. Es war eine notfallmäßige Laparotomie erforderlich. Postoperativ litt der Kläger nach wie vor unter Schmerzen und Übelkeit. Er begab sich erneut in stationäre Behandlung. Eine CT-Untersuchung ergab einen Dünndarmverschluss. Eine Re-Laparotomie war erforderlich, anlässlich derer festgestellt wurde, dass ein großes Bauchtuch zu dem Dünndarmverschluss geführt hatte, das sodann entfernt wurde.
Verfahren:
Das Landgericht Wiesbaden hat aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage den Parteien nahegelegt, sich gütlich zu einigen. Nachdem die Beklagtenseite zuvor lediglich bereit gewesen war, eine pauschale Entschädigung von 3.000,- Euro zu akzeptieren, einigten sich die Parteien nunmehr auf richterlichen Vorschlag auf eine Pauschalabgeltung von 15.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ist in einem Arzthaftpflichtprozess die Sach- und Rechtslage eindeutig, so wie hier, ist es in der Regel nicht erforderlich, ein fachmedizinisches Gutachten einzuholen. Mit der vorgeschlagenen Abfindungssumme wird der Kläger für seine erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigungen angemessen entschädigt, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
1. Kompetenz
Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.
2. Qualifizierung
Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.
3. Fachanwaltschaft
Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.
4. Teamarbeit
Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.
5. Ortsnähe
Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z.B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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