Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Hamm – vom 09. September 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Sigmaresektion mit Descendorektostomie, OLG Hamm, Az.: I – 3 U 22/15
Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund linksseitiger Unterbauchschmerzen in die Behandlung der Beklagten. Es wurde eine Sigmadivertikulitis mit Abszessbildung diagnostiziert und operativ behandelt. Postoperativ litt der Kläger unter gesundheitlichen Problemen, wie Inkontinenz, Erektionsstörungen und psychischen Beschwerden.
Verfahren:
Das Landgericht Essen hatte in der Vorinstanz nach Einholung eines neurourologischen Gutachtens die Klage als unbegründet abgewiesen (Az.: 1 O 49/12). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Entgegen der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichtes kam der OLG – Senat zur Feststellung, dass die vorgenommene Operation nicht indiziert gewesen ist und schlug den Parteien einen Vergleich im deutlich vierstelligen Bereich für die unnötige Operation vor, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es stellt sich in Arzthaftungsprozessen immer wieder heraus, dass erstinstanzliche Entscheidungen durch Berufungsgerichte gekippt werden. Mittels qualifizierter juristischer Vertretung gelingt es daher vielfach, für medizingeschädigte Patienten, doch noch zum Erfolg zu kommen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
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