* CDU-Medienpolitiker fordert strukturelle Konsequenzen vom ZDF
* Digitale Medienordnung weiter in der Debatte
Berlin, 28. August 2014. Der Betrug bei der ZDF-Sendung „Deutschlands Beste!“ hat auch den ZDF-Fernsehrat beschäftigt. Am 12. September wird sich das Aufsichtsgremium erneut mit diesem Verstoß gegen die programmliche Sorgfaltspflicht befassen. Im Gespräch mit medienpolitik.net (http://www.medienpolitik.net/) betont Dr. Franz Josef Jung, Vorsitzender des Medienpolitischen Expertenkreises der CDU und Mitglied des ZDF-Fernsehrates, dass die bisherige Aufarbeitung der redaktionellen Manipulationen durch die Leitung des Hauses anzuerkennen sei. Jung sieht nach den im ZDF eingeleiteten Maßnahmen und dem Rücktritt des Unterhaltungschefs keine Notwendigkeit weitergehender personeller Konsequenzen. Allerdings erwarte er, dass das ZDF notwendige strukturelle Konsequenzen ziehe, um solchen Vorgängen in Zukunft effektiv vorzubeugen.
Zugleich spricht sich der CDU-Medienpolitiker im Zusammenhang mit der geplanten Bund-Länder-Kommission für eine digitale Medienordnung zur Schaffung eines einheitlichen Medienrechts aus. „Derzeit bildet die Regulierung diese technologischen Verschmelzungen der Medien jedoch nicht ab, sondern orientiert sich weiter an den Grenzen zwischen Inhalt und Netz, Ländern und Bund sowie den zahlreichen zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden. Im Zeitalter intelligenter Netze ist diese isolierte Betrachtung der jeweiligen Regelungsbereiche nicht zielführend. Ziel muss aus meiner Sicht eine zukunftsgewandte konvergente Medienregulierung sein – unabhängig davon, ob im Einzelfall medien- oder netzpolitische Fragestellungen betroffen sind“, so Jung.
Länder, darunter Hamburg, sprechen sich für einen Medienstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern aus, um diese Fragen zu regeln.
Hessen ist gegen einen solchen Staatsvertrag. Nach Auffassung von Axel Wintermeyer, Chef der Hessischen Staatskanzlei, im Interview mit medienpolitik.net, wird man bei den Schnittstellen Medienaufsicht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht in der Bund-Länder-Kommission in der Mehrzahl der Fälle zu Verfahrensabsprachen unterhalb der staatsvertraglichen Ebene kommen können. Wintermeyer sieht zudem keine Notwendigkeit und rechtliche Basis, dass die Länder auf Regulierungs-kompetenzen z.B. beim Rundfunk verzichten: „Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, inhaltliche, auf eine positive Ordnung des Rundfunks gerichtete Regelungen zu treffen, kann es im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder deshalb nicht geben“, so Wintermeyer.
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