Town & Country-Verbrauchertipp: So hilft das Finanzamt beim Umzug ins Massivhaus

WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Redenservice

Town & Country-Verbrauchertipp: So hilft das Finanzamt beim Umzug ins Massivhaus

(Mynewsdesk) Höhere Pauschalen, Nachhilfe für die Kinder, Miete für die alte Wohnung

Rund 70 Prozent der Mieterhaushalte in Deutschland würden lieber in der eigenen Immobilie leben, so der Comdirect Stimmungsindex Baufinanzierung (2014). Daran dürfte sich bis heute nichts geändert haben. Denn das eigene Haus bietet Unabhängigkeit von Vermietern und weiteren Mietsteigerungen und ist später eine erstklassige private Altersversorgung. Klar, der Umzug mit Kind und Kegel ins Massivhaus kostet oft viel Geld. Zum Glück können Hauseigentümer ihre berufsbedingten Ausgaben für den Ortswechsel Steuern sparend geltend gemacht werden.

„Es ist grundsätzlich sinnvoll, vorab mit seinem Steuerberater zu besprechen, an welchen Kosten eines berufsbedingten Umzugs sich das Finanzamt beteiligt“, empfiehlt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands richtungsweisenden Massivhausanbieter. Einige Details zum Steuern sparen:

Umzugspauschalen. Diese genehmigt das Finanzamt, ohne dass der Steuerzahler bzw. Jobwechsler seine Kosten einzeln nachweisen muss. Die Umzugspauschalen wurden zuletzt zum 1. Februar 2017 erhöht. Umziehende Singles dürfen pauschal 764 Euro als Umzugskosten geltend machen, Eheleute und Alleinerziehende 1.528 Euro. Je Kind, das ebenfalls den Ortswechsel mitmacht, kommen 337 Euro hinzu. Tipp: Fand der vorherige Umzug vor weniger als fünf Jahren statt, werden die genannten Steuerspar-Pauschalen um 50 Prozent erhöht.

Grundstückssuche für das Eigenheim. Im Einzelnen sind dies die Ausgaben für Zeitungsanzeigen, Telefonate, Maklercourtage, Reise- und Übernachtung, um vor Ort infrage kommende Baugrundstücke aufzusuchen und zu inspizieren.

Möbeltransport am Umzugstag. Darin enthalten sind auch der Abbau einer Einbauküche in der alten Wohnung und deren Aufbau im neuen Eigenheim.

Fahrt am Umzugstag zum Eigenheim. Das Finanzamt akzeptiert eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer.

Verpflegungsmehraufwand. Dieser beträgt mindestens 12 Euro. Ausschlaggebend für die tatsächliche Höhe ist die Abwesenheitszeit von der bisherigen Wohnung (ab 12 Stunden).

Alte Wohnung. Das Finanzamt beteiligt sich bis zum Auslaufen des bestehenden Mietvertrags an der Miete. Außerdem an den Kosten für die Suche nach einem Nachmieter (Zeitungsanzeigen, Makler, Telefonate). Ebenfalls geltend gemacht werden dürfen Anwalts- und Prozesskosten, falls es wegen der vorzeitigen Kündigung des Mietvertrags zu einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter kommt.

Unterricht für die Kinder. Nach einem Orts- und Schulwechsel hat der Nachwuchs oft Anlaufprobleme. Um den Anschluss in der neuen Klasse nicht zu verlieren, ist deshalb vorübergehend Nachhilfe nötig. Das Finanzamt gewährt für diesen zusätzlichen Privatunterricht Steuervorteile. Nachhilfekosten zu einem Höchstbetrag von1.926 Euro dürfen mit dem Finanzamt abgerechnet werden.

Hausrat. Werden Möbel beim Umzug beschädigt oder gehen verloren, dürfen Jobwechsler die Wiederbeschaffung des Hausrats ebenfalls mit dem Finanzamt Steuern sparend abrechnen. Das gilt jedoch nur, falls keine Versicherung den Schaden reguliert.

Wichtig: Umzugs- und andere Pauschalen werden regelmäßig angehoben. Es empfiehlt sich also ein Gespräch mit dem Steuerberater, damit bei der nächsten Einkommensteuererklärung die aktuellen Werte eingesetzt werden und so kein Cent Steuerersparnis verschenkt wird.

Quelle: http://bit.ly/2lhv1S3

Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/dxd0uh

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wohnen-bauen/town-country-verbrauchertipp-so-hilft-das-finanzamt-beim-umzug-ins-massivhaus-60660

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist der richtungsweisende Massivhausanbieter in Deutschland mit über 300 Franchise‐Partnern. Seit 2007 ist Town & Country Haus der Anbieter mit den meistgekauften Markenhäusern. Im Jahr 2016 verkaufte die Town & Country Haus Gruppe 4.188 Häuser und erreichte einen Auftragseingang von 772,5 Mio EURO. Euro beim Auftragseingang. 36 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau‐Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert. Mit der Entwicklung von Energiesparhäusern trägt Town & Country Haus der Kostenexplosion auf den Energiemärkten Rechnung.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den Deutschen Franchise‐Preis. Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem Green Franchise‐Award ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis TOP 100 der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet.

Firmenkontakt
Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Karin Poppe
Hauptstraße 90 E
99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen
03625475226
presse@tc.de
http://www.themenportal.de/wohnen-bauen/town-country-verbrauchertipp-so-hilft-das-finanzamt-beim-umzug-ins-massivhaus-60660

Pressekontakt
Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Karin Poppe
Hauptstraße 90 E
99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen
03625475226
presse@tc.de
http://shortpr.com/dxd0uh

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: