Angebote müssen für Verbraucher nachvollziehbar sein
sup.- Beim Vergleich der Angebote und Preise von Energiehändlern gibt es zahlreiche mögliche Fallstricke, die ein Kunde berücksichtigen sollte. So muss manchmal ganz genau recherchiert werden, ob es sich z. B. bei den Preisangaben für eine Heizöllieferung tatsächlich um die Endpreise handelt oder ob noch irgendwo verdeckte Zuschläge lauern. Unklar bleibt teilweise auch, welche Leistungen damit jeweils abgedeckt sind bzw. ob Preisdifferenzen zwischen den Anbietern ihre Ursache in abgestufter Produktqualität oder in unterschiedlichen Service-Paketen haben. Die Gegenüberstellung mehrerer Angebote macht nämlich wenig Sinn, wenn ihnen Kostenkalkulationen mit abweichenden, dem Verbraucher aber völlig intransparenten Faktoren zugrunde liegen. Diese Vorbehalte gelten natürlich auch bei Preisangaben, die sich möglicherweise nicht auf den gleichen Zeitpunkt beziehen. Gerade beim Anbietervergleich im Internet ist oft schwer zu erkennen, ob eine Offerte noch aktuell oder bereits überholt ist.
Eine Klärung dieser offenen Fragen kann erheblichen Einfluss auf das Preis-Leistungs-Verhältnis von Brennstoffeinkäufen und damit auf die Höhe der Wohnnebenkosten haben. Es ist deshalb grundsätzlich empfehlenswert, vor der Entscheidung für einen bestimmten Anbieter die Auszeichnung mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel als Qualitätskriterium zu nutzen. Dieses seit Jahren anerkannte Prädikat dokumentiert neben der überprüften Zuverlässigkeit eines Lieferanten auch dessen verbraucherorientierte Preistransparenz. Unabhängige Sachverständige kontrollieren unter anderem, ob die Händler stets echte Brutto-Endpreise nennen, ob die Preislisten tagesaktuell erneuert werden und ob sie für die Kunden jederzeit einsehbar und nachvollziehbar sind. Heizenergie-Verbraucher können auf der Internetseite www.guetezeichen-energiehandel.de ein Verzeichnis aller deutschen Energiehändler mit dem RAL-Gütezeichen abrufen und für die Anbietersuche nutzen. Sie haben dann auch die Gewähr, dass die Lieferfahrzeuge ihres Händlers sowie die Zähleranlagen für die Tankbefüllung ebenso gründlich begutachtet werden.
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Redaktion Ilona Kruchen
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